Cemo Transport & Reinigung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

3.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Umzugs-, Reinigungs- und Entsorgungsaufträge zwischen Cemo Transport Reinigung (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

3.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande. Die vor Ort erstellte Besichtigung und Offerte ist unverbindlich und kostenlos.

3.3 Preise
Alle Preise verstehen sich inkl. MWST, sofern nicht anders angegeben. Die definitive Offerte basiert auf der Besichtigung vor Ort; nachträgliche Mehrleistungen (z.B. zusätzliche Möbel, längere Tragwege) werden separat verrechnet.

3.4 Zahlungsbedingungen
Zahlung innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung
  • Bei grösseren Aufträgen: Anzahlung von 25% bei Auftragsbestätigung

3.5 Stornierung
Stornierung bis 7 Tage vor Termin: kostenlos
  • Stornierung innerhalb von 3-6 Tagen vor Termin: 30% des Auftragswerts werden verrechnet
  • Kurzfristige Absage am Tag des Auftrags: volle Verrechnung

3.6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass:
  • Zufahrt, Parkplatz und ggf. Lift am Umzugstag verfügbar sind
  • Wertsachen, Dokumente und zerbrechliche Gegenstände separat und selbst transportiert werden
  • Besondere Gefahrengüter oder Wertgegenstände im Voraus gemeldet werden

3.7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Team grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, bis zu einem Betrag von CHF 10'000. Für Schäden an bereits vorbeschädigten oder nicht fachgerecht verpackten Gegenständen (sofern nicht vom Auftragnehmer verpackt) wird keine Haftung übernommen.
Schäden sind innert 48 Stunden nach Auftragsende schriftlich zu melden, andernfalls gelten die Leistungen als mängelfrei erbracht.

3.8 Reinigung – Abgabegarantie
Bei gebuchter Umzugs-/Abgabereinigung wird bei berechtigter Beanstandung durch den Vermieter eine kostenlose Nachreinigung innert 2 Arbeitstagen Tagen angeboten, sofern die Beanstandung innert 5 Tagen nach Reinigung gemeldet wird.

3.9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Appenzell Innerhoden, 9050 Appenzell